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Schuldnerberatung

Schuldner- und Insolvenzberatung im Gewerkschaftshaus

Schwanthalerstraße 64
80336 München

Haus C, 5. Stock - Raum 5.19


Telefon: 089 / 53 27 16
Telefax: 089 / 54 39 180
eMail: schuldnerberatung@awo-muenchen.de

Telefonische Beratung:

Dienstag      11:00 Uhr  - 12:00 Uhr
Donnerstag  09:00 Uhr  - 10:00 Uhr
Freitag        10:00 Uhr  - 11:00 Uhr

 

Persönliche Beratung erfolgt nur nach telefonischer Vereinbarung 

 

Beraterinnen

Gudrun Bünte, Dipl. Sozialpädagogin (FH), Leitung der Beratungsstelle
Inge Brümmer, Dipl. Sozialpädagogin
Elisabeth Mühlauer, Kulturwissenschaft M.A.
Christina Huber, Dipl. Sozialpädagogin (FH) Jugendschuldnerberatung
Carolin Tschapka, Dipl. Sozialpädagogin, Jugendschuldnerberatung

 

 

 

1. Schuldnerberatung

Wir geben Hilfestellung bei der Bewältigung von Schuldenproblemen.
Beraten werden nur Einwohner der Stadt München. Die Beratung ist kostenfrei. Sie unterliegt den gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und der Schweigepflicht. Geldmittel werden nicht bereitgestellt oder vermittelt.
Zur Schuldnerberatung gehört die Bestandsaufnahme der persönlichen, familiären, sozialen und wirtschaftlichen Situation. Sie beginnt mit der Beratung zur Sicherung der existenziellen Lebensgrundlagen.
Wir beraten in hauswirtschaftlichen Fragen und bei der Einteilung der Finanzen auf der Grundlage eines realistischen Haushaltsplanes, der in der Beratung erstellt und besprochen wird.

 

Wir unterstützen bei der Erarbeitung von Lösungswegen und deren schrittweiser Umsetzung. Mit Hilfe anwaltlicher Beratung kann die Rechtmäßigkeit von Forderungen geklärt werden. Bei Bedarf wird über mögliche Schutzmaßnahmen z.B. bei Mahn- und Vollstreckungsbescheiden oder bei Pfändungen informiert und die Möglichkeit eines Verbraucherinsolvenzverfahrens geprüft.

Bei Verhandlungen mit Gläubigern können Vereinbarungen getroffen werden über :

  • Zahlungsaufschub
  • Schuldenregulierung

 

Ihre Mitarbeit

Eine erfolgreiche Schuldnerberatung setzt aktive, zuverlässige und langfristige Mitarbeit voraus:

  • alle Schulden offen legen
  • alle Einnahmen und Ausgaben offen legen
  • Neuanschaffungen nur nach Absprache tätigen
  • Termine und Vereinbarungen einhalten

 

2. P-Kontenberatung

 

3. Insolvenzberatung

Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet Überschuldeten die Chance nach einer Wohlverhaltenszeit von 6 Jahren, bei Aufbringung des jeweils pfändbaren Teils des monatlichen Nettoeinkommens, die Restschuldbefreiung zu erlangen.

Als anerkannte Insolvenzberatungsstelle nach § 305 InsO informieren wir umfassend über Voraussetzung und Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

 

Wir führen den außergerichtlichen Einigungsversuch durch

  • Bescheinigen das Scheitern der außergerichtlichen Verhandlungen
  • Helfen bei der Antragstellung vor Gericht

Verschuldung - als Anfang

Schulden sind nichts Außergewöhnliches. Wenn das Einkommen gerade die laufenden Ausgaben deckt und keine Ersparnisse vorhanden sind, können größere Neuanschaffungen nur über Kredit finanziert werden. Sowohl Ratenkäufe oder Finanzierungen über Kredite sind vorweggenommene Ausgaben zukünftiger Einnahmen nach dem Motto: "Erst Kaufen - dann Sparen".

Gründe für die Verschuldung können sein:

  • Niedrigeinkommen
  • Investitionen

und eine Vielzahl anderer, z. B. zu hohe Aufwendungen für Haushaltsgründung und Haushaltsführung.
Bleibt nach Finanzierung der laufenden Lebenshaltungskosten noch genug Geld, um allen zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, so ist der Finanzhaushalt trotz Verschuldung ausgeglichen.

 

Überschuldung - als Ende

Das finanzielle Gleichgewicht bleibt bei einer Verschuldung sehr labil. Es kann leicht in die Überschuldung führen, wenn trotz regelmäßiger Einnahmen und Erspartem, die Zahlungsverpflichtungen langfristig nicht gesichert sind.

Das kann sehr schnell geschehen durch:

  • Arbeitslosigkeit
  • Krankheit / Suchtverhalten
  • Trennung / Scheidung
  • unrealistische Haushalts- und Finanzplanung
  • unüberlegtes Konsumverhalten
  • und vielem mehr

 

Die Schuldner- und Insolvenzberatung im Gewerkschaftshaus ist eine Einrichtung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Region München und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) München, gemeinnützige Betriebs-GmbH. Sie wird finanziert durch einen Zuschuss der Landeshauptstadt München / Sozialreferat, über Fallpauschalen für Insolvenzberatung durch den Freistaat Bayern, sowie aus Eigenmitteln.
Beratungsstelle für junge Menschen unter 26 Jahren, die überschuldet sind.
Neben der Existenzsicherung, der wirtschaftlichen und psychosozialen Stabilisierung und der Schuldnerregulierung, spielt die Vermittlung von Kenntnissen im Umgang mit Finanzen und die Haushaltsbudgetberatung eine entscheidende Rolle.

 

 

4. Jugendschuldnerberatung

Jugendschuldnerberatung im Münchner Gewerkschaftshaus
Schwanthalerstraße 64, 80336 München

 

Tel.: 089/53 27 16

 

schuldnerberatung@awo-muenchen.de

 

Telefonberatung: Dienstag 9 - 10 Uhr
                         Donnerstag 14 - 15 Uhr

 

Persönliche Beratung erfolgt nur nach telefonischer Absprache

 

Offene Sprechzeiten: jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat jeweils 16 - 18 Uhr im Jugendinformationszentrum München

 

Jugendschuldnerberatung ist eine Einrichtung der AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH und des DGB Region München

 

Jugendschuldnerberatung wird gefördert vom Sozialreferat der Landeshauptstadt München

 

 

Weiterführende Links

 

 Rechtliche Hinweise zusammegestellt von Cashless München

 

 Forum Schuldnerberatung

 

 Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung

     

 Infodienst Schuldnerberatung

 

 cashless- München Präventionsprojekt Jugendschulden

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azuro ist das Ausbildungs Zukunftsbüro in München. Träger ist der DGB-München. azuro bietet kostenlose, umfassende Rechtberatung bei allen sozial- und arbeitsrechtlichen Problemen, die im Verlauf der Ausbildung auftreten können. Zudem bieten wir Informationen rund um die Ausbildung.
Nürnberg, 13. Nov.

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